Erntegut-Bescheinigung – Erläuterungen zum neuen STV-Angebot
- Was ist der Hintergrund des neuen STV-Angebots Erntegut-Bescheinigung?
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Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Erntegut-Entscheidung vom 28.11.2023 (Az.: X ZR 70/22) bestätigt, dass Händler von Erntegut sicherstellen müssen, dass dieses im Einklang mit den sortenschutzrechtlichen Bestimmungen erzeugt wurde. BGH-Urteil
Zur Umsetzung dieser Verpflichtung sind die Händler gehalten, beim Lieferanten Erkundigungen anzustellen und sich entsprechende Belege vorlegen zu lassen.
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Wofür brauchen Landwirte eine Erntegut-Bescheinigung?
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Die kostenlose Erntegut-Bescheinigung ist zur Vorlage durch Landwirte beim Erfasser/Händler gedacht. Für den Erfasser/Händler lässt sich daraus ersehen, dass eine Erklärung über die rechtmäßige Erzeugung der Ernte gegenüber der STV abgegeben wurde.
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Welchen Vorteil haben Landwirte von einer Erntegut-Bescheinigung?
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Landwirte haben den Vorteil, eine einheitliche Bescheinigung zu verschiedenen Fruchtarten und zur Vorlage bei verschiedenen Erfassern/Händlern zentral und unbürokratisch bei der STV beantragen zu können. Unmittelbar nach Abschluss der Dateneingabe und einer automatisierten Plausibilitätsprüfung erhalten die Landwirte die gewünschte Erntegut-Bescheinigung, die beim Händler vorgelegt werden kann.
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Wie viel Aufwand ist es, eine Erntegut-Bescheinigung zu beantragen?
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Zur Ernte 2025 geht eine erheblich verschlankte Erntegut-Erklärung an den Start.
Verwender von Z-Saat-/Pflanzgut müssen nunmehr lediglich die Anbaufläche je Fruchtart und die insgesamt bezogenen Mengen Z-Saat-/Pflanzguts angeben; eine Aufschlüsselung nach Sorten und Anbaufläche je Sorte ist nicht mehr erforderlich. Wurde (auch) Nachbausaat-/-pflanzgut verwendet, steht es dem Landwirt frei, die Angaben aus einer etwaig bereits eingereichten Nachbauerklärung in die Erntegut-Erklärung zu übertragen. So bleibt der Aufwand einer nochmaligen Eingabe des Nachbaus erspart.
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Wie werden die Angaben der Landwirte in der Erntegut-Erklärung überprüft?
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Die Angaben im Rahmen der Erntegut-Erklärung können unmittelbar durch Übermittlung geeigneter Dokumente (insbesondere Z-Kaufbelege, Belege über Zahlung bzw. Meldung von Nachbau, Flächenverzeichnis
) belegt werden. Alternativ können sich Landwirte gegen die Übermittlung dieser Dokumente entscheiden, erklären sich dann aber mit der Teilnahme an einer Stichprobenprüfung dieser Dokumente einverstanden. Die Angaben werden ausschließlich anhand der übermittelten Dokumente geprüft; eine Vorortkontrolle auf dem Betrieb wird nicht vereinbart. -
In wenigen Schritten zur Erntegut-Bescheinigung – Schematischer Ablauf der Erntegut-Erklärung
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