Erntegut-Bescheinigung – Erläuterungen zum neuen STV-Angebot

Was ist der Hintergrund des neuen STV-Angebots Erntegut-Bescheinigung?

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Erntegut-Entscheidung vom 28.11.2023 (Az.: X ZR 70/22) bestätigt, dass Händler von Erntegut sicherstellen müssen, dass dieses im Einklang mit den sortenschutzrechtlichen Bestimmungen erzeugt wurde. BGH-Urteil

Zur Umsetzung dieser Verpflichtung sind die Händler gehalten, beim Lieferanten Erkundigungen anzustellen und sich entsprechende Belege vorlegen zu lassen.

Wofür brauchen Landwirte eine Erntegut-Bescheinigung?

Die kostenlose Erntegut-Bescheinigung ist zur Vorlage durch Landwirte beim Erfasser/Händler gedacht. Für den Erfasser/Händler lässt sich daraus ersehen, dass eine Erklärung über die rechtmäßige Erzeugung der Ernte gegenüber der STV abgegeben wurde.

Welchen Vorteil haben Landwirte von einer Erntegut-Bescheinigung?

Landwirte haben den Vorteil, eine einheitliche Bescheinigung zu verschiedenen Fruchtarten und zur Vorlage bei verschiedenen Erfassern/Händlern zentral und unbürokratisch bei der STV beantragen zu können. Unmittelbar nach Abschluss der Dateneingabe und einer automatisierten Plausibilitätsprüfung erhalten die Landwirte die gewünschte Erntegut-Bescheinigung, die beim Händler vorgelegt werden kann.

Wie viel Aufwand ist es, eine Erntegut-Bescheinigung zu beantragen?

Zur Ernte 2025 geht eine erheblich verschlankte Erntegut-Erklärung an den Start.

Verwender von Z-Saat-/Pflanzgut müssen nunmehr lediglich die Anbaufläche je Fruchtart und die insgesamt bezogenen Mengen Z-Saat-/Pflanzguts angeben; eine Aufschlüsselung nach Sorten und Anbaufläche je Sorte ist nicht mehr erforderlich. Wurde (auch) Nachbausaat-/-pflanzgut verwendet, steht es dem Landwirt frei, die Angaben aus einer etwaig bereits eingereichten Nachbauerklärung in die Erntegut-Erklärung zu übertragen. So bleibt der Aufwand einer nochmaligen Eingabe des Nachbaus erspart.

Wie werden die Angaben der Landwirte in der Erntegut-Erklärung überprüft?

Die Angaben im Rahmen der Erntegut-Erklärung können unmittelbar durch Übermittlung geeigneter Dokumente (insbesondere Z-Kaufbelege, Belege über Zahlung bzw. Meldung von Nachbau, Flächenverzeichnis ) belegt werden. Alternativ können sich Landwirte gegen die Übermittlung dieser Dokumente entscheiden, erklären sich dann aber mit der Teilnahme an einer Stichprobenprüfung dieser Dokumente einverstanden. Die Angaben werden ausschließlich anhand der übermittelten Dokumente geprüft; eine Vorortkontrolle auf dem Betrieb wird nicht vereinbart.

In wenigen Schritten zur Erntegut-Bescheinigung – Schematischer Ablauf der Erntegut-Erklärung

Vorbereitung – Die Erstellung einer Erntegut-Bescheinigung setzt eine Erntegut-Erklärung des Landwirts voraus. Flächenverzeichnis (GAP), sämtliche Z-Saat-/-pflanzgut-Zukaufsbelege, etwaige Nachweise über Erfüllung gesetzlicher Nachbaubestimmungen bereitlegen
Auswahl Erntejahr und Saat-/Pflanzgutkategorien – Das Erntejahr auswählen, für das die Erntegut-Bescheinigung benötigt wird und auswählen, ob ausschließlich Z-Saat-/-pflanzgut verwendet wurde oder (auch) Nachbausaat-/-pflanzgut
100 % Einsatz von Z-Saat- bzw. Pflanzgut (kein Nachbau)

 

Verwendung von (auch) Nachbausaat-/-pflanzgut– optional (freiwillig) mit Übernahme der Daten aus einer bestehenden Nachbauerklärung oder Eigenberechnung
Fruchtarten – Fruchtarten auswählen, Anbauflächen eintragen und die Gesamtmenge an Z-Saat-/Pflanzgut je Fruchtart erfassen
Fruchtarten – Fruchtarten auswählen, Anbauflächen eintragen und die Gesamtmenge an Z-Saat-/Pflanzgut je Fruchtart erfassen
Dokumente – Dokumente entweder sofort hochladen (Variante 1) oder alternativ keine Dokumente hochladen und einwilligen in die Stichprobenkontrolle (Variante 2)
Nachbau – vorbelegte Daten können ggfs. korrigiert /ergänzt werden. Ohne Vorbelegung sind die Mengen an Nachbausaat- bzw. –pflanzgut zu erfassen.
Prüfen/Abschließen – Angaben prüfen, ggfs. korrigieren, Vorgang abschließen. Die Erntegut-Erklärung ist abgegeben und die Erntegut-Bescheinigung ist erzeugt
Dokumente – Dokumente entweder sofort hochladen (Variante 1) oder alternativ keine Dokumente hochladen und einwilligen in die Stichprobenkontrolle (Variante 2)
Prüfen/Abschließen – Angaben prüfen, ggfs. korrigieren, Vorgang abschließen. Die Erntegut-Erklärung ist abgegeben und die Erntegut-Bescheinigung ist erzeugt. Optional der Übernahme der Nachbauangaben zwecks Erstellung/Ergänzung einer Nachbauerklärung zustimmen.

 

 

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